Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferbedingungen
I. Lieferung
1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach dieser Nachfrist ist der Auftraggeber/Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, max. 10% des Lieferwertes zu verlangen.
4. Die Preise für Warenlieferung verstehen sich mangels besonderer Vereinbarungen ab Unternehmen einschließlich Verladung im Unternehmen und einschließlich normaler Verpackung.
5. Wir sind zu Teillieferungen/Teilleistungen jederzeit berechtigt.
II. Beanstandungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig und müssen schriftlich eingereicht werden. Dabei ist die Überprüfung durch uns zu gewährleisten. Bei Geltendmachung seiner Rechte wegen Mangelhaftigkeit der Ware hat der Käufer jede weitere Verarbeitung oder Veräußerung der Ware zu unterlassen. Rücksendungen dürfen erst nach unserer vorherigen Zustimmung erfolgen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten vom Zeitpunkt der Abnahme an bei uns eintrifft.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber auch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
4. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
5. Bei farbigem Kork können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
6. Kork ist ein Naturprodukt. In Kenntnis dieser Tatsache erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf vertretbare Abweichungen gegenüber Bestellungen anhand von Mustern und dgl. bzw. vertretbaren Abweichungen innerhalb einer Lieferung, sofern diese Abweichungen gerade darauf beruhen, dass es sich bei der Liefersache um ein Naturprodukt handelt.
III. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile, auch bei Wechselklage, sind stets Erfurt und die im Instanzenweg zuständigen Gerichte. Als örtlich zuständiges Gericht, auch für Mahnverfahren, gilt Erfurt für beide Teile als verbindlich vereinbart.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehr Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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I. Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
II. Aufträge
1. Aufträge gelten vom Auftragnehmer als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Offerten sind stets freibleibend. Technische und sonstige Änderungen (auch Abmessungen und Farben) sind vorbehalten.
2. Nachträgliche Änderungen des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers werden demselben berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Anschauungsmustern, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3. Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
III. Preise und Zahlung
1. Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise von uns enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %, sofern nicht besonders gekennzeichnet. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist im voraus fällig.
3. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.
4. Sie können gern Ihre Ware direkt im Korkstudio Erfurt, in der Zentralstraße 3 bezahlen und abholen.
5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
6. Bestellungen ab einem Warenwert von 600,00 € brutto werden frei Haus geliefert. I
V. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Die Zahlung von Versand- (Fracht, Zoll, Porto) und Verpackungskosten ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. V. Verpackung Verpackungsmaterial wird zu den Selbstkosten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet und, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, nicht zurückgenommen. Soweit wir Verpackungsmaterialien zurücknehmen müssen – insbesondere Transportverpackungen – hat der Auftraggeber die Kosten des Rücktransports der Transportverpackungen zu tragen. VI. Abnahmeverzug Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung weiterhin die Abnahme verweigert oder vorher ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
VII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung all unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
VIII. Zahlungsverzug
1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie eine vereinbarte Weiterlieferung einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. IX. Eigentumsvorbehalt Bis zur völligen Entrichtung des Kaufpreises in bar bzw. bis zum Eingang der Zahlung auf unserem Konto bleibt der Gegenstand der Lieferung Eigentum des Auftragnehmers und darf bis dahin nicht weiter veräußert werden